Arbeitsunfälle, Wegeunfälle,
Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren

Verletzungen, die während oder auf dem Weg zur Arbeit, in der Schule und gelegentlich auch im Vereinssport (Übungsleiter) erlitten werden, unterliegen in der Regel der Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein durch die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften kontrolliertes Heilverfahren schließt sich an. Ist die unfallverletze Person zum Unfallzeitpunkt berufsgenossenschaftlich versichert, so ist das Heilverfahren über die von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Ärzte einzuleiten. Dieses unterliegt eigenen Gesetzmäßigkeiten. Ziel ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Dr. Gratz ist ermächtigt, Behandlungen im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens durchzuführen (Arbeitsunfälle, Wegeunfälle).